_) veranschlagte im Bericht vom 3. April 2017 eine vollständige Arbeitsunfähigkeit für den ersten Arbeitsmarkt sowie eine Arbeitsfähigkeit von 40% im geschützten Rahmen (IV-act. 221-2/2). Allerdings gingen sie in ihrem Bericht davon aus, dass der Versicherte im Rahmen der Eingliederungsmassnahme beim WTL jeweils täglich lediglich 3 Stunden beschäftigt sei, was der Aktenlage widerspricht, da gemäss dem Standortgespräch vom 28. Oktober 2016 der Versicherte jeweils 5x pro Woche von 7.15 Uhr bis 11.15 Uhr arbeitete, mithin während grundsätzlich 4 Stunden (abzüglich entsprechende Pausen, vgl. IV-act. 192-2/2 oben).