Damals gelangte die IV-Stelle zum Ergebnis, dass gemäss Einschätzung der D.________-Gutachter eine Arbeits- und Leistungsfähigkeit von 95% für körperlich leichte, angepasste Tätigkeiten zumutbar sei mit einem leicht vermehrten Pausenbedarf. Das Resultat des D.________-Gutachtens wurde vom RAD-Arzt Dr.med. D. Grütter, welcher namentlich aus dem Wegfall der mittelschweren Depression auf eine Verbesserung des Gesundheitszustandes schloss, als nachvollziehbar beurteilt (vgl. IV-act. 145-12/23). Im genannten Entscheid schloss sich das Verwaltungsgericht der vorinstanzlichen Auffassung an, dass eine rentenrelevante Verbesserung des psychischen Gesundheitszustandes vorliege (vgl. IV-act.