Mit Vernehmlassung vom 21. Dezember 2017 beantragte die IV-Stelle, die Beschwerde sei abzuweisen, unter Kostenfolge zu Lasten des Beschwerdeführers. Dazu äusserte sich der Beschwerdeführer in einer Eingabe vom 9. Januar 2018. 4 Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: 1. Welche Bestimmungen für einen Rentenanspruch von Bedeutung sind, wurde bereits im früheren Gerichtsentscheid I 2016 42 vom 14. Oktober 2015 dargelegt (IV-act. 145). Es kann darauf verwiesen werden.