Nach weiteren Abklärungen (inkl. aktuelle Arztberichte) teilte die IV-Stelle mit Vorbescheid vom 1. Juni 2017 mit, es sei vorgesehen, die bisherige Dreiviertelsrente auf eine halbe Rente herabzusetzen (IV-act. 224). Dagegen liess C.________ am 13. Juli 2017 Einwände erheben (IV-act. 227). Mit Verfügung vom 4. Oktober 2017 hielt die IV-Stelle daran fest, dass die bisherige Dreiviertelsrente auf eine halbe Rente herabzusetzen sei (und zwar per erstem Tag des zweiten Monats nach Zustellung der Verfügung; IV-act. 229).