Es seien indessen nur körperlich leichte Tätigkeiten möglich, wechselbelastend, ohne längere Zwangshaltungen des Rumpfes oder der unteren Extremitäten, wobei ein vermehrter Pausenbedarf bestehe. Es seien u.a. Tätigkeiten unter Störlärm sowie unter Staub-, Kälte- und Nässeexposition zu meiden (IV-act. 155). Am 29. März 2016 teilte die IV-Stelle mit, es werde Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche durch die IV-Arbeitsvermittlung gewährt (IV-act. 157).