3.6 Beim Einkommensvergleich wäre namentlich auch zu prüfen, inwiefern bei der Ermittlung des massgebenden Invalideneinkommens ein leidensbedingter Abzug in Frage kommt. Dabei leuchtet grundsätzlich ein, dass ein beschränkter geographischer Radius für einen möglichen Arbeitsplatz, welcher durch den Umstand verursacht wird, wonach die Beschwerdeführerin bereits bei der Anfahrt ermüdet, als lohnsenkendes Element zu würdigen wäre (vgl. Beschwerde, Ziff. 36).