3.4 Soweit der Hausarzt in seiner Stellungnahme vom 8. Juni 2017 geltend machte, dass die Beschwerdeführerin "bisher maximal 50% gearbeitet hat" (vgl. IV-act. 145-4/7), übersieht er, dass der frühere Arbeitgeber, bei welchem die Beschwerdeführerin vom 20. August 2013 bis zum 20. Mai 2015 arbeitete, in einem Schreiben vom 13. Juni 2017 eine Arbeitszeit von täglich 6 (statt 8) Arbeitsstunden attestierte sowie zusätzliche Pausen gewährte (vgl. IV-act. 145- 7 5/7: "her working days were taken down to 6 hours a day instead of 8 hours";