Dafür spricht schliesslich, dass die Argumentation in der Beschwerde (Ziffer 20), wonach sinngemäss die körperlichen Beschwerden (Schmerzen) mit entsprechender (körperlicher) Ermüdung sich auf das Konzentrations- und Durchhaltevermögen auswirken können (siehe auch IV-act. 131-6/8, Zeile "Konzentrationsvermögen"), plausibel und nachvollziehbar erscheint. Ferner wäre das Zugeständnis eines vermehrten Pausenbedarfs auch im Hinblick auf eine drohende Verschlechterung geboten. Mit anderen Worten ist von der Korrelation auszugehen, dass die Gewährung vermehrter Pausen einer möglichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes entgegenwirkt (und umgekehrt).