In Bezug auf das Stehen und Gehen ist festzuhalten, dass diese in 10 Minuten- Sequenzen zumutbar sind. Das heisst, jede Stunde kann die Versicherte entweder 2-10 Minuten gehen oder 2-10 Minuten stehen oder 1x10 Minuten gehen oder stehen. Die andere Arbeitszeit einer Stunde, also 40 Minuten muss im Sitzen durchgeführt werden. (…)