Einschränkungen bestehen bei den meisten beinbetonten Aktivitäten, insbesondere bei Kumulation von Belastungen wie längeres Stehen, Stehen am Ort, Gehen, etc. mit kompensatorischen Ausweichbewegungen im Oberkörper. Die angegebenen Rückenbeschwerden sind plausibel, ebenso die (belastungsabhängigen) Dauerschmerzen in den Beinen, weshalb die verbliebene Belastbarkeit vorwiegend sitzende Tätigkeiten betrifft (vgl. IV-act. 136-12f./26, Ziff. 4.1.1).