Diesbezüglich vermag das Gutachten weitgehend zu überzeugen und es besteht im Rahmen einer summarischen Prüfung an sich kein Anlass, ein weiteres Gutachten einzuholen. Die relevante Gesundheitsproblematik der Beschwerdeführerin besteht in einer Funktionsstörung der unteren Extremität bei bestehenden Geburtsleiden (Arthrogryposis multiplex congenita) mit Status nach Hüftluxation links mit mehreren Operationen und Status nach schweren Klumpfüssen.