2.4 Bei dieser Sachlage ist es geboten, die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen, damit sie die Fragestellung der versicherungsmässigen Voraussetzungen namentlich für den Versicherungsfall "IV-Rente" vertiefter prüfen und sich auch mit der geltend gemachten Anrechnung von in England geleisteten Beiträgen auseinandersetzen kann. Anzufügen ist, dass v.a. zur Wahrung des rechtlichen Gehörs und Einhaltung des Instanzenzuges die bei Sachverhalten mit Auslandbezug sich stellenden Fragen der versicherungsmässigen Voraussetzungen zunächst von der Erstinstanz zu prüfen und zu beantworten sind, was in der angefochtenen Verfügung unterblieben ist.