2.1 Nach den vorliegenden Akten hat die ________ 1991 in London geborene und seit Dezember 1992 in der Schweiz lebende Beschwerdeführerin nach eigenen Angaben im Juli 2009 und mithin vor dem Erreichen der Volljährigkeit (________.2009) ihren Wohnsitz wieder nach England (dem Herkunftsland ihres Vaters) verlegt, und zwar gemäss den Angaben in der IV-Anmeldung (vom 27.9.2016) bis zum Januar 2016 (vgl. IV-act. 113-3/8, Ziff. 4.1).