Hingegen wurde ganz offensichtlich keine Sanierung von Zahnschäden resp. keine zahnärztliche Behandlung als notwendiger Bestandteil der Therapie der Myasthenia gravis angeordnet. Weder das Kantonsspital Luzern, wo die Diagnose gestellt und die Behandlung begonnen wurde, noch eine der nachbehandelnden medizinischen Fachpersonen erachtete in den vergangenen rund 2 ½ Jahren seit der Diagnosestellung eine Behandlung 8 des Zahnsystems für die Sicherstellung der Therapie als indiziert.