Vi-act. 11). Im Verlaufsbericht vom 22. Juli 2015 hält die behandelnde Neurologin fest, es bestehe seit Austritt ein stabiler Verlauf der Myasthenia gravis. Sie verordnet die Weiterführung einer medikamentösen Therapie und empfiehlt dem Beschwerdeführer die Fortsetzung von Physiotherapie zur Erhaltung der Muskelkraft. Zudem wurde der Hausarzt gebeten, regelmässig Blutbildkontrollen durchzuführen (Vi-act. 11). Sowohl Hausarzt als auch Neurologin bestätigen gegenüber der Krankenkasse die langfristige Immunsuppression. Hingegen wurde ganz offensichtlich keine Sanierung von Zahnschäden resp.