2 B. Mit Schreiben vom 25. März 2017 und Ergänzungen vom 15. April 2017 erhob A.________ Einsprache gegen die Verfügung der B.________ vom 22. März 2017 und beantragte deren Aufhebung sowie die Gutheissung des Gesuchs um Übernahme der von Dr.med.dent. E.________ veranschlagten Kosten der zahnärztlichen Behandlung (Vi-act. 16/18). Mit Schreiben vom 20. April 2017 übermittelte die B.________ A.________ die gewünschten Akten zur Einsichtnahme und stellte eine zeitnahe Zustellung des Einspracheentscheids in Aussicht (Vi-act. 19). Mit Einspracheentscheid vom 29. September 2017 wies die B.___