Am 1. Februar 2017 reichte Dr.med.dent. E.________ das Anmeldeformular (allerdings ohne Diagnosevermerk) ein (Vi-act. 9). Auf telefonische Nachfrage der B.________ wurde Art. 19 lit. b KLV als Basis für eine Kostenübernahme angegeben (Vi-act. 10). Am 6. Februar 2017 übermittelte A.________ Kopien der Atteste und Berichte der behandelnden Ärzte zum Nachweis der Diagnose einer Myasthenia gravis mit Notwendigkeit einer langfristigen Immunsuppression sowie Kopien allgemeiner Unterlagen zum Thema Immunsuppression und Myasthenia gravis (Vi-act. 11). Nach Beurteilung durch den Vertrauenszahnarzt Dr.med.dent. C.________ (Vi-act.