bei weiterer Ablehnung der Leistungspflicht durch die B.________ eine anfechtbare Verfügung, worauf die B.________ A.________ aufforderte, zur Überprüfung der Leistungspflicht die Immunsuppression durch medizinische Unterlagen fachärztlich zu belegen und eine KVG-konforme Anmeldung bzgl. der Zahnbehandlung zu veranlassen (Vi-act. 5-8).