einmal eine depressive Episode mit höhergradiger, schwerer Symptomatik vorgelegen hat, wie aus einem Arztbericht nach stationärer psychiatrischer Behandlung hervorgeht. Dies vor allem deswegen nicht, weil die bereits in 2012 und nun auch in der aktuellen psychiatrischen Begutachtung aufgefallenen erheblichen Aggravationstendenzen es wahrscheinlich machen würden, dass die Versicherte auch in zwischenzeitlichen weiteren Behandlungen jeweils Beschwerden erheblich verdeutlicht oder aggravierend dargestellt hat.