Auch die Fähigkeit zur Flexibilität und die Umstellungsfähigkeit, sich je nach Erfordernis wechselnden Situationen anzupassen, würden erheblich beeinträchtigt erscheinen. Im Übrigen wurden die meisten aufgeführten Funktionsbereiche (Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit, Durchhaltefähigkeit, Selbstbehauptungsfähigkeit, Gruppenfähigkeit, familiäre Beziehungen, Fähigkeit zu spontanen Aktivitäten, Fähigkeit zur Selbstpflege, Fähigkeit zur Teilnahme am Verkehr, sich an verschiedene Orte zu begeben, in verschiedene Situationen sich zu begeben und Transportmittel selbständig zu nutzen) als höchstens leicht- bis mittelgradig beeinträchtigt beurteilt und begründet (vgl. IV-act.