Aufgrund dieser Angaben der Versicherten ging der Gutachter davon aus, dass die Versicherte noch zu einer begrenzten Teilhabe am sozialen Leben fähig ist, auch zum Empfinden von Genuss und Freude, und dass keine Hinweise für relevante Kommunikationsschwierigkeiten vorliegen würden. Die körperliche Belastbarkeit erscheine nach ihren Angaben deutlich eingeschränkt, sodass sie nur für kurze, unbestimmte Zeiten bei Haushaltstätigkeiten helfen könne. Die Anpassungsfähigkeit an das Einhalten von Regeln und Routinen im häuslichen und familiären Bereich erscheine geringgradig eingeschränkt. Hingegen werde die Fähigkeit zur Planung und Strukturierung von Aufgaben aufgrund verminderter