m.w.H.). 5.1.3 Neben der Diagnose und der Beurteilung des Schweregrades hat sich Dr.med. E.________ ausführlich mit der funktionellen Beeinträchtigung, welche 17 daraus erfolgt, auseinandergesetzt. Dazu kann u.a. auf die vorstehende Erw. 4.6 verwiesen werden. Zudem ist Dr.med. E.________ angesichts der fehlenden Verifizierbarkeit der Angaben der Versicherten über ihre Aktivitäten im häuslichen und privaten Bereich bei gänzlichem Fehlen jeglicher beruflichen Tätigkeit seit mehreren Jahren davon ausgegangen, dass die Angaben weitgehend authentisch sind (IV-act. 107-60/68). Dabei wurde u.a. berücksichtigt: