Der Gutachter kam demnach nachvollziehbar zum Schluss, dass die Grunderkrankung einer initial aufgetretenen und bis heute fortdauernden somatoformen Schmerzstörung weiterhin als weitgehend plausibel und sehr wahrscheinlich festgehalten werden kann, während die weiteren vielfältigen somatischen Symptome aus gutachtlicher Sicht nicht ausreichend valide zu beurteilen sind, sodass derzeit die Diagnose einer Somatisierungsstörung nicht gestellt werden kann.