So habe sie nicht sagen können, ob sie jemals verheiratet gewesen sei, habe sich an das aktuelle Datum und den Wochentag gar nicht erinnern können und sei auch nicht in der Lage gewesen, einfache kognitive Aufgaben auf niedrigster Anforderungsstufe zu absolvieren. Diese Angaben seien jedoch im Widerspruch zu der zuvor gezeigten uneingeschränkten Fähigkeit gestanden, chronologisch durchaus vielfältig und auch detailliert wichtige Lebensereignisse, Daten, auch situative Zusammenhänge und Erlebnisse zu erinnern und auch uneingeschränkt über die Orientierungsfähigkeit in allen Modalitäten zu verfügen (IV-act. 107-57/68).