doch nicht in der Aktenlage (IV-act. 107-56/68). Weitere Hinweise auf Aggravation hätten sich zahlreich im SFSS gefunden. Unter anderem habe die Versicherte hier nun auch psychotische Symptome bejaht, zum Beispiel in Form des Hörens von Stimmen, sowie schwerste Konzentrationsund Merkfähigkeitsprobleme, einschliesslich einer Aufhebung der zeitlichen Orientierung bis hin zum Verlust der Fähigkeit, sich an wichtige, länger zurückliegende Ereignisse erinnern zu können.