Gemäss psychiatrischem Gutachten hätten sich Hinweise auf eine Verdeutlichung (unbewusste Übertreibung von Beschwerden) oder eine Aggravation (bewusste Übertreibung vorhandener Beschwerden) u.a. daraus ergeben, dass die Versicherte bereits seit 2008 sowie über Jahre hinweg jeweils eine Vielfalt von zusätzlichen Beschwerden in ihrer Stellungnahme anführte, die sich auf unterschiedliche Organ- und Körperregionen bezogen.