Während bis 2008 die affektiven Symptome im Wesentlichen als Begleitstörung der Schmerzstörung betrachtet worden seien, hätten sich diese gemäss späteren Beurteilung im weiteren Verlauf so weit verschlechtert, dass wiederholt die Diagnose einer mittelgradigen oder schwergradigen depressiven Störung gestellt worden sei. Auch nach den Angaben der Versicherten in der aktuellen Begutachtung seien ihre Beschwerden grundsätzlich mit einer depressiven Störung mit somatischen Symptomen vereinbar, die dann als Komorbidität zur Schmerzstörung gewertet werden könne.