Hinsichtlich der psychischen Beschwerden führte Dr.med. E.________ aus, dass die von der Versicherten bei früheren Untersuchungen und Behandlungen angegebenen Beschwerden aufgrund der Art und Anzahl der psychischen Symptome am ehesten einer depressiven Störung zuzuordnen seien. Während bis 2008 die affektiven Symptome im Wesentlichen als Begleitstörung der Schmerzstörung betrachtet worden seien, hätten sich diese gemäss späteren Beurteilung im weiteren Verlauf so weit verschlechtert, dass wiederholt die Diagnose einer mittelgradigen oder schwergradigen depressiven Störung gestellt worden sei.