vgl. auch vorstehende Erw. 3.2) habe eher akademischen Wert und könne vor allem für die arbeitsmedizinischen Fragen im versicherungsmedizinischen Bereich zur Einschätzung der Arbeitsfähigkeit wenig beitragen. Zusammenfassend geht Dr.med. E.________ im Einklang mit dem P.-Gutachten nachvollziehbar begründet von einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung, bisher ohne jegliche therapeutische Beeinflussbarkeit (ICD-10 F45.4) aus (IV-act. 107-52/68).