fest, dass im polydisziplinären Gutachten von 2008 die Diagnose einer somatoformen Schmerzstörung verneint wurde, weil die gemäss Klassifikationskriterien der ICD-10 erforderlichen Hinweise für eine entsprechende psychosoziale oder andere emotionale Konfliktsituation als Auslöser oder Mitauslöser der Schmerzstörung nicht hätten belegt werden können, da die Versicherte stets diesbezügliche Probleme und andere emotionale Belastungen vor Beginn der Schmerzen verneint habe. Im P.-Gutachten 2012 sei demgegenüber die Diagnose einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung mit ausgeprägter Symptomausweitung festgehalten worden, differenzialdiagnostisch sei aus-