4.7 Mit Stellungnahme vom 24. Juli 2017 erachtete der RAD-Arzt Dr.med. M.________ das psychiatrische Gutachten vom Mai 2017 als sehr differenziert ausgearbeitet und problemlos nachvollziehbar. Demgemäss könne davon ausgegangen werden, dass sich seit der letztmaligen Begutachtung von 2012 keine wesentlichen Änderungen im Gesundheitszustand ergeben hätten. Des Weiteren führte der RAD-Arzt aus, dass die Versicherte gutachterlich psychiatrisch äusserst schwierig abzuklären sei, da eine Kombination von gesundheitlicher Störung und Malingering vorliege. Dr.med. E.________ und verschiedene Vorgutachter hätten ausgeprägte Probleme gehabt, die Arbeitsfähigkeit schlüssig festzulegen.