Grundsätzlich seien voraussichtlich aus theoretisch-medizinischer Perspektive durchaus Arbeiten mit leichter körperlicher Belastung in einem Teilzeitpensum von maximal 50% der Versicherten möglich. Dies setze voraus, dass die Versicherte Pausen einlegen kann, eventuell bereits nach jeder Stunde eine Pause von fünf bis zehn Minuten. Schwerere oder repetitive körperliche Arbeiten, die mit wiederholtem tiefem Bücken, Tragen von Lasten oder weitem Vornüberbeugen verbunden seien, wie zum Beispiel bei Reinigungstätigkeiten wie Bettenmachen, könnten die Versicherte möglicherweise überfordern. Andere einfache Tätigkeiten, die in wechselnder Haltung, wie zum Beispiel Sitzen, Stehen, Gehen, mit