Insgesamt schätze der Gutachter die Arbeitsfähigkeit derzeit auf nicht höher als 50% ein, wobei hierbei eine erhebliche Unsicherheitsmarge aufgrund der Aggravationsneigung bestehe. Im Rückblick auf den Grad der Arbeitsfähigkeit seit P.- Begutachtung könne er besonders aufgrund dieser Unsicherheit keine valide retrospektive Beurteilung geben, halte insgesamt aber auch für diesen Zeitraum eine Arbeitsfähigkeit von nicht über 50% für am wahrscheinlichsten (vgl. zum Ganzen IV-act. 107-63ff./68).