Bekanntlich seien Gutachter bei der Beurteilung psychischer Störungen überwiegend auf die Darstellungen und die Präsentationen der Patienten in der jeweiligen gutachtlichen Situation angewiesen. Auch angesichts der Neigung der Versicherten zur ausgeprägten Aggravation, auch bezüglich u.a. kognitiver Beeinträchtigungen, gehe er davon aus, dass eine schwergradige depressive Störung nicht vorliege. Es sei eher wahrscheinlich, dass der Schweregrad der derzeitigen depressiven Störung sich zwischen leicht- und mittelgradig bewege.