Darüber hinaus sei es angesichts der wiederholten psychiatrischen Einschätzung von Vorbehandlern und Gutachtern seit 2005 sehr wahrscheinlich, dass auch eine depressive Symptomatik bestehe. Die Schwierigkeit bestehe nun darin festzustellen, in welchem Schweregrad diese Symptomatik tatsächlich vorliege. Bekanntlich seien Gutachter bei der Beurteilung psychischer Störungen überwiegend auf die Darstellungen und die Präsentationen der Patienten in der jeweiligen gutachtlichen Situation angewiesen.