Leider ergebe sich aus der beschriebenen Aggravationsproblematik, dass eine objektive Einschätzung des tatsächlichen Grades der Minderung der Arbeitsfähigkeit nicht valide durchgeführt werden könne. Der Gutachter stimme mit den P.-Vorgutachtern von 2012 überein, dass weitgehend nachvollziehbar und schlüssig die seit Jahren bestehenden Schmerzbeschwerden der Versicherten als weitgehend authentisch mangels ausreichender Belege für das Gegenteil anzunehmen seien. Darüber hinaus sei es angesichts der wiederholten psychiatrischen Einschätzung von Vorbehandlern und Gutachtern seit 2005 sehr wahrscheinlich, dass auch eine depressive Symptomatik bestehe.