4.5 Der RAD-Arzt Dr.med. M.________ (Allgemeinmedizin FMH) hält mit Stellungnahme vom 23. August 2016 fest, dass aus psychiatrischer Sicht eine Verschlechterung geltend gemacht werde und sich aus somatischer Sicht nichts Neues ergebe. Der Schweregrad der Depression und Arbeitsfähigkeit seien bereits anlässlich der letzten Verfügung ziemlich umstritten gewesen, weshalb ein psychiatrisches Gutachten einzuholen sei (IV-act. 95-5/5).