Der gegenwärtige Gesundheitszustand der Versicherten wirke sich sehr negativ auf ihre Arbeitsfähigkeit aus. Sie würden die Versicherte in ihrer jetzigen Situation, wie sie bei jeder Therapie erlebt werde, als gänzlich arbeitsunfähig (100% arbeitsunfähig) erachten. Sowohl die somatoforme Schmerzstörung, als auch die schwere Depressivität hätten sich chronifiziert. Während eine psychotherapeutische Begleitung unverzichtbar bleibe, sei eine positive Prognose über den Verlauf der Störung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu erwarten (vgl. dazu auch die inhaltlich überwiegend übereinstimmende Stellungnahme derselben vom 29.8.2017, IV-act. 110).