Nach zwölf Jahren schweren depressiven Leidens sei die psychosoziale Belastungsfähigkeit eingeschränkt. Auch bei einer Verbesserung der Symptomatik durch weitere Therapi- 9 en werde eine Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess schwer sein. In Anbetracht dieser Tatsache werde eine Revision der IV-Rente empfohlen, um dieser Situation Rechnung zu tragen. Der gegenwärtige Gesundheitszustand der Versicherten wirke sich sehr negativ auf ihre Arbeitsfähigkeit aus.