4.3 Dr.med. J.________ (Allgemeine Innere Medizin) machte mit Bericht vom 12. Mai 2016 eine Verschlechterung des Gesundheitszustands bei gleich bleibender Diagnose geltend (IV-act. 93-1f./12). Die Depression habe sich verschlechtert mit Symptomausweitung. Neben einer schwerwiegenden Depression mit Suizidgedanken bestünden auch Schmerzen im Rücken, abdominal, der Hände und der Knie. Die Versicherte sei zudem vom 30. März bis 7. Mai 2015 erneut in der Klinik Q.________ psychiatrisch hospitalisiert gewesen. Zu einer Besserung sei es nicht gekommen. Die Versicherte sei nach seiner Ansicht schon seit Jahren 100% arbeitsunfähig. Sie sei auch nicht fähig, ihren Haushalt zu machen.