7 Der Vorschlag des P.-Gutachtens die Arbeitsfähigkeit durch ein Arbeitstraining abzuklären, erachtete der RAD-Arzt als nicht nachvollziehbar und nicht umsetzbar. Die Versicherte gehe davon aus, dass sie voll arbeitsunfähig sei, und es bestehe ein erhebliches Aggravationsverhalten (welches im P.-Gutachten und in dieser vorliegenden Beurteilung mitberücksichtigt werde), weshalb die Arbeitsfähigkeit unter medizinisch-theoretischen Gesichtspunkten zu beurteilen sei.