Differentialdiagnostisch werde das Vorliegen einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren (F45.41) diskutiert, da die Bedeutung der organischen Substrate nicht einzuschätzen sei. Der Gutachter gehe von einem erheblichen Krankheitsgewinn aus, wobei dieser (nachvollziehbarerweise) sekundärer Natur sei. Der RAD-Arzt hielt demgegenüber fest, dass die Diagnose einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren (F45.41) zu stellen sei, weil das Konzept einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung (F45.4) obligat einen primären Krankheitsgewinn beinhalte.