3.2 Der RAD-Arzt Dr.med. D.________ (Psychiatrie und Psychotherapie FMH) erachtete in seiner Stellungnahme vom 14. Mai 2013 das P.-Gutachten aus versicherungspsychiatrischer Sicht im Wesentlichen als nachvollziehbar. Ergänzend hielt er fest, dass der psychiatrische Teilgutachter die Diagnose einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung und einer rezidivierenden depressiven Störung, welche aktuell mittelgradig ausgeprägt sei, stelle. Differentialdiagnostisch werde das Vorliegen einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren (F45.41) diskutiert, da die Bedeutung der organischen Substrate nicht einzuschätzen sei.