Zur Arbeitsfähigkeit lässt sich dem Gutachten in der Gesamtbeurteilung entnehmen, dass für die angestammte Tätigkeit als Zimmermädchen/ Hausgouvernante aufgrund der häufig repetitiven und monotonen Arbeitsabläufe aus rheumatologischer Sicht keine Arbeitsfähigkeit mehr besteht. Auch in einer Verweistätigkeit bestehe für körperlich schwere und mittelschwere Tätigkeiten keine Arbeitsfähigkeit mehr. Psychiatrisch liege eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit von 50 - 100% vor. Eine genauere Einschätzung der Arbeitsfähigkeit sei aufgrund der Selbstlimitierung, welche zu einer Verfälschung der objektiven Beurteilung der Arbeitsfähigkeit führe, aktuell nicht möglich.