Dagegen liess A.________ am 26. Oktober 2017 rechtzeitig Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz einreichen mit folgenden Rechtsbegehren: 1. Die angefochtene Verfügung der IV-Stelle Schwyz vom 29. September 2017 sei dahingehend abzuändern, dass der Beschwerdeführerin eine höhere Invalidenrente als lediglich eine halbe Rente zusteht. 2. Eventualiter seien vom Gericht ergänzende Abklärungen anzuordnen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin.