D. Im Rahmen der von der IV-Stelle veranlassten Rentenrevision machte A.________ am 9. Mai 2016 (Eingang bei der IV-Stelle) eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustands geltend (IV-act. 92). Nach diversen Abklärungen veranlasste die IV-Stelle eine psychiatrische Abklärung bei Dr.med. E.________ (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, Forensische Psychiatrie SGFP, Facharzt für Neurologie FMH, ________), was sie A.________ am 30. August 2016 mitteilte (IV-act. 96). Das psychiatrische Gutachten wurde am 9. Mai 2017 erstattet (IV-act. 107).