{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-03-14", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-101_2018-03-14.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "a81e11f6b79056ed206ccdb8fcc26edd"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-101_2018-03-14.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2017_101_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2d8db505ed95c0ee1c8a706cd7b78f13474290ee04416301f7e4b199feddbd10999be19de4de51bd15c35c4ecc0ab7b3fd7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2d8db505ed95c0ee1c8a706cd7b78f13474290ee04416301f7e4b199feddbd10999be19de4de51bd15c35c4ecc0ab7b3fd7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2017_101", "Checksum": "fa9cf5fa30ff3d5916a10f665e050040"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2017 101"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. 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Kammer 14.03.2018 I 2017 101\nRegeste:\nInvalidenversicherung (Rentenerhöhung) | Invalidenversicherung\n\nAllein unter Berücksichtigung der Diagnosen einer anhaltenden somatoformen\nSchmerzstörung und einer Depression ergibt sich somit keine relevante Veränderung des Gesundheitszustands der Versicherten seit dem P.-Gutachten vom Dezember 2012, was von der Versicherten auch nicht geltend gemacht wird.\n\n5.1.2 Zu prüfen ist jedoch, ob sich allenfalls beim Schweregrad der diagnostizierten Störungen eine Verschlechterung des Gesundheitszustands der Versicherten\nzeigt.\n\nBetreffend Schweregrad der diagnostizierten Störungen hat Dr.med. E.________\nfestgehalten, dass sich dieser und die konkreten daraus resultierenden funktionellen Beeinträchtigungen der Versicherten im privaten, sozialen und beruflichen\nBereich nicht ohne Berücksichtigung der Konsistenzkriterien beurteilen lassen\nwürden (IV-act. 107-52/68).\n\nGemäss psychiatrischem Gutachten hätten sich Hinweise auf eine Verdeutlichung (unbewusste Übertreibung von Beschwerden) oder eine Aggravation (bewusste Übertreibung vorhandener Beschwerden) u.a. daraus ergeben, dass die\nVersicherte bereits seit 2008 sowie über Jahre hinweg jeweils eine Vielfalt von\nzusätzlichen Beschwerden in ihrer Stellungnahme anführte, die sich auf unterschiedliche Organ- und Körperregionen bezogen. Zudem habe die Versicherte\nwiederholt bei therapeutischen Angeboten und durchgeführten Therapien eine\nVerschlechterung der Beschwerden oder neuartige Beschwerden angegeben\noder auch im Verlauf einer Begutachtung über mehrere Monate eine erhebliche\nZunahme von zu Beginn der Begutachtung angegebenen Beschwerden angeführt. Gemäss den Ausführungen im Gutachten ist es jedoch aus Kenntnis des\nVerlaufs von Therapien von derartigen Erkrankungen eher unwahrscheinlich,\ndass \"infolge der vielfältigen therapeutischen Bemühungen, mit teils von anästhesiologischer Seite auch objektivierbarer Wirkung der Analgesie, paradox\ntatsächlich im medizinischen Sinne eine Zunahme der Schmerzintensität eintritt\"\n(vgl. IV-act. 107-53/68). Des Weiteren divergierten die Angaben der Versicherten\nzum Schmerzbeginn oder auch hinsichtlich der Frage, ob Suizidgedanken bestehen würden oder ob sogar bereits ein Versuch stattgefunden habe (IV-act. 107-\n54/68).\n\nIm Rahmen der Untersuchung bei Dr.med. E.________ habe sich eine auffällige\nDiskrepanz gezeigt zwischen dem angegebenen subjektiven Leidensdruck, dem\nsubjektiven Erleben schwerster beeinträchtigender Beschwerden und einem\nSelbstbericht der Versicherten gegenüber einem psychopathologischen Befund,\n\n15\nwelcher - bei ausreichendem Antrieb und lebhafter Psychomotorik, Hinweise für\nzumindest teilweise erhaltenes Erleben von Genuss und Freude, zeitweiser Teilhabe an sozialen Aktivitäten, wenngleich auf den Familienumkreis beschränkt, -\ninsgesamt lediglich mit einer mittelgradig ausgeprägten depressiven Störung\nvereinbar war (IV-act. 107-55/68).\n\nDes Weiteren finde nicht nur eine Ausweitung der Schmerzstörung auf weitere\nKörperregionen wie Beine, Arme und Hände statt, sondern zudem auch eine\nAusweitung in Form einer vielfältigen Symptomatik anderer Körperfunktionen. So\nhabe die Versicherte bei der aktuellen psychiatrischen Begutachtung morgendliche Kraftlosigkeit, Beinschmerzen mit leichter Besserung, fortbestehend derzeit\nvor allem in den Fersen und in den Zehen, Engegefühl im Brustbereich mit subjektiver Atemnot, Kopfschmerzen, Schwindel mit sehr starker Ausprägung bis hin\nzu angeblich gelegentlichen Stürzen berichtet. Teilweise hätten widersprüchliche\nAngaben bezüglich Beginn und Ende der jeweiligen Beschwerden vorgelegen.\nZudem sei aufgefallen, dass die Versicherte sehr suggestibel gewesen sei, also\nnicht nur spontan Beschwerden angeführt habe, sondern analog ihrem Antwortverhalten im SFSS (Strukturierter Fragebogen Simulierter Symptome, wo die\nTendenz der Versicherten aufgefallen sei, eine Vielzahl sehr ungewöhnlicher und\nschwer ausgeprägter körperlicher Beschwerden zu bestätigen), bei Anbieten weiterer Beschwerden, diese jeweils rasch bejaht und die Unerträglichkeit dieser\nBeschwerden betont habe. In Bezug auf den Schwindel habe sie auf Nachfrage\nangegeben, sie hätte diesen bereits seit Aufnahme der früheren Arbeit gehabt.\nSolche Angaben über einen derzeit frühen Beginn von Schwindel fänden sich jedoch nicht in der Aktenlage (IV-act. 107-56/68).\n\nWeitere Hinweise auf Aggravation hätten sich zahlreich im SFSS gefunden. Unter anderem habe die Versicherte hier nun auch psychotische Symptome bejaht,\nzum Beispiel in Form des Hörens von Stimmen, sowie schwerste Konzentrationsund Merkfähigkeitsprobleme, einschliesslich einer Aufhebung der zeitlichen Orientierung bis hin zum Verlust der Fähigkeit, sich an wichtige, länger zurückliegende Ereignisse erinnern zu können. So habe sie nicht sagen können, ob sie\njemals verheiratet gewesen sei, habe sich an das aktuelle Datum und den Wochentag gar nicht erinnern können und sei auch nicht in der Lage gewesen, einfache kognitive Aufgaben auf niedrigster Anforderungsstufe zu absolvieren. Diese Angaben seien jedoch im Widerspruch zu der zuvor gezeigten uneingeschränkten Fähigkeit gestanden, chronologisch durchaus vielfältig und auch detailliert wichtige Lebensereignisse, Daten, auch situative Zusammenhänge und\nErlebnisse zu erinnern und auch uneingeschränkt über die Orientierungsfähigkeit\nin allen Modalitäten zu verfügen (IV-act. 107-57/68).\n\n"}