{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-03-14", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-101_2018-03-14.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "a81e11f6b79056ed206ccdb8fcc26edd"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-101_2018-03-14.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2017_101_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2d8db505ed95c0ee1c8a706cd7b78f13474290ee04416301f7e4b199feddbd10999be19de4de51bd15c35c4ecc0ab7b3fd7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2d8db505ed95c0ee1c8a706cd7b78f13474290ee04416301f7e4b199feddbd10999be19de4de51bd15c35c4ecc0ab7b3fd7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2017_101", "Checksum": "fa9cf5fa30ff3d5916a10f665e050040"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2017 101"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. 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Die Versicherte gehe davon aus, dass sie voll arbeitsunfähig sei, und es bestehe ein erhebliches Aggravationsverhalten (welches im P.-Gutachten und in\ndieser vorliegenden Beurteilung mitberücksichtigt werde), weshalb die Arbeitsfähigkeit unter medizinisch-theoretischen Gesichtspunkten zu beurteilen sei. Es\nsei zu erwarten, dass eine praktische Abklärung der Arbeitsfähigkeit dabei keine\nwesentlichen, neuen Informationen liefern könnte (vgl. zum Ganzen IV-act. 78-\n8ff./10).\n\n4. In Bezug auf das Revisionsbegehren können den Akten zur Entwicklung\ndes Gesundheitszustandes der Versicherten seit der Verfügung vom 21. August\n2013 folgende ärztliche Berichte entnommen werden.\n\n4.1 Dr.med. H.________ (Konsiliarärztin Rheumatologie) diagnostizierte im Bericht vom 23. Dezember 2013 ein chronisches generalisiertes myofasziales\nSchmerzsyndrom mit Schwerpunkt lumbal (Wirbelsäulenfehlform/-fehlhaltung;\nSt.n. M. Scheuermann; Osteochondrosen L4/5 und L5/S1 [MRI 6/10]; Dekonditionierung) und eine schwere Depression (IV-act. 93-10/12). In der Beurteilung\nwurde festgehalten, dass die Versicherte weinerlich und ausgesprochen depressiv erscheine. Sie habe keine Freude mehr am Leben und wünsche zu sterben.\nSelbstmordgedanken (Gehen ins Wasser) habe sie schon gehabt aber wegen\nder Kinder nicht umgesetzt. In der körperlichen Untersuchung würden generalisierte, myofasziale Schmerzen auffallen und die Untersuchung des Bewegungsapparates sei aufgrund einer Selbstlimitierung mit Gegenspannen erschwert.\nEindeutig objektivierbare Befunde von Seiten des Bewegungsapparates liessen\nsich nicht erheben. Insbesondere würden sich keine Anhaltspunkte für eine artikuläre Störung im Bereich des rechten Kniegelenks oder für ein lumboradikuläres\nGeschehen ergeben. Die bekannten degenerativen Veränderungen der unteren\nLWS könnten vor allem zusammen mit der Dekonditionierung zu Schmerzen\nführen. Hier wäre eine regelmässige Kräftigung der rumpfstabilisierenden Muskulatur empfohlen. Zurzeit stehe therapeutisch die Behandlung der schweren depressiven Symptomatik im Vordergrund.\n\n4.2 Die Versicherte war vom 30. März 2015 bis 7. Mai 2015 in der Psychiatrischen Klinik Q.________ hospitalisiert. Im Austrittsbericht vom 20. Mai 2015\nwurde von Dr.med. I.________ (Oberärztin Zentrum für Akut- und Alterspsychiatrie) und Dr.med. univ. (A) R.________ (Assistenzarzt) eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwergradige Episode ohne psychotische Sym-\n\n8\nptome (ICD-10:F33.2) bei/mit chronisch anhaltender somatoformer Schmerzstörung (ICD-10:F45.4) diagnostiziert (IV-act. 93-3/12).\n\nDes Weiteren wurde festgehalten, dass bei vorliegender chronischer Schmerzsymptomatik, vorhandener Sprachbarriere und wenig vorhandener Introspektionsfähigkeit sich eine nur marginalste Besserung der Symptomatik habe zeigen\nkönnen. Die Versicherte habe das schützende Stationssetting als Entlastung erlebt, eine Besserung der depressiven Symptomatik respektive der Schmerzen\nhabe sich folglich zeitweilig minimal gezeigt. Allerdings habe die Versicherte immer wieder dazu geneigt, sich selbst zu entwerten und sei dabei schnell in eine\nNegativspirale mit affektivem Einbruch und Tränen geraten und habe sich nur\nschwer davon distanzieren können. Das vorliegende Zustandsbild könne noch\nam ehesten durch eine längere ambulante Behandlung mittels intensivem Beziehungsaufbau, durch optimalerweise in Muttersprache stattfindenden Therapiegesprächen, schrittweise verbessert werden (IV-act. 93-6/12).\n\n4.3 Dr.med. J.________ (Allgemeine Innere Medizin) machte mit Bericht vom\n12. Mai 2016 eine Verschlechterung des Gesundheitszustands bei gleich bleibender Diagnose geltend (IV-act. 93-1f./12). Die Depression habe sich verschlechtert mit Symptomausweitung. Neben einer schwerwiegenden Depression\nmit Suizidgedanken bestünden auch Schmerzen im Rücken, abdominal, der\nHände und der Knie. Die Versicherte sei zudem vom 30. März bis 7. Mai 2015\nerneut in der Klinik Q.________ psychiatrisch hospitalisiert gewesen. Zu einer\nBesserung sei es nicht gekommen. Die Versicherte sei nach seiner Ansicht\nschon seit Jahren 100% arbeitsunfähig. Sie sei auch nicht fähig, ihren Haushalt\nzu machen.\n\n"}