8.4 Bei einem massgebenden Valideneinkommen von Fr. 37'205.30 (vgl. Erw. 8.1) und einem Invalideneinkommen von Fr. 10'086.20 (Erw. 8.3) resultiert eine behinderungsbedingte Erwerbseinbusse von Fr. 27‘119.10 respektive 72.89% (37'205.30 minus 10'086.20 = 27'119.10; 27'119.10 : 37'205.30 x 100 = 72.89%). Die Anwendung der gemischten Methode führt bei einem Erwerbsanteil von 60% und einer Einschränkung von 72.89% zu einem Teilinvaliditätsgrad von 43.73 (72.89 x 0.60). Wird dazu der Teilinvaliditätsgrad für den Haushaltanteil von 6.44% (vgl. oben, Erw. 7.3 in fine) addiert, ergibt dies einen Gesamtinvaliditätsgrad von (abgerundet) 50% (43.73 + 6.44 = 50.17). Damit hat die Versicherte ei-