berücksichtigt. Vielmehr wurde insbesondere auch unter Berücksichtigung der EFL ausdrücklich festgehalten, dass eine Arbeitsfähigkeit von 25% nur besteht, wenn die Tätigkeit vollständig adaptiert sei, was bedeutet mit höhenverstellbarem Sitz, mit Stehstühlen, ohne längeres Sitzen, ohne vornüber geneigtes Sitzen, ohne Stehen an Ort, ohne Stehen und Gehen, ohne Tragen von Lasten über 5kg (Heben von Gewichten vom Boden bis Taillenhöhe von 2.5kg) und ohne Arbeiten in Zwangspositionen, ohne Arbeiten über Kopf, ohne Arbeiten mit vorgehaltenen Armen, ohne Arbeiten in vornübergebeugter Haltung, ohne Stossen und Ziehen von Lasten, ohne Kniebeugung und ohne Kauern sowie ohne längeres Gehen